Rl Nordost: Fall Energie Cottbus findet Fortsetzung
Bild: Energie Cottbus
DFB-Kontrollausschuss legt Revision gegen Urteil des NOFV-Verbandsgerichts ein.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat fristgerecht Revision beim DFB-Bundesgericht gegen das Urteil des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 8. Januar 2018 eingelegt. Dieses hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus (2:1) am 28. April 2017 a
ufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht ist Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.
Der FC Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte.
Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher hatte ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden."
Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht ist Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.
Der FC Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte.
Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher hatte ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden."
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Autor: MSPW
Schlagworte: Nordost RL Nordost, DFB-Kontrollausschuss, FC Energie Cottbus, SV Babelsberg 03, NOFV-Verbandsgericht, DFB-Bundesgericht, Dr. Rainer Koch
Datum: 17.01.2018 17:18 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-rl-nordost--fall-energie-cottbus-findet-fortsetzung-35918.html
Schlagworte: Nordost RL Nordost, DFB-Kontrollausschuss, FC Energie Cottbus, SV Babelsberg 03, NOFV-Verbandsgericht, DFB-Bundesgericht, Dr. Rainer Koch
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